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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VERANTWORTLICHER FÜR DAS PROGRAMM UND REISEVERANSTALTER: TTE SRL
GÜLTIGKEITSDAUER DES REISEPROGRAMMS/KATALOG:
vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2005
DIE BEDINGUNGEN
Sind in dem Dokument erläutert, das den Reiseteilnehmern übergeben wird, welche die Möglichkeit haben, eine Reiserücktrittkostenversicherung bis zur gesamten Höhe des Reisepreises abzuschließen.
Einschreibegebühr: Euro 21,00 pro Person bis maximal 5 Personen pro Buchung. In dem Preis ist auch eine Versicherungspolice Elvia mitinbe- griffen. Beachten Sie die allgemeinen
Bedingungen.
ANMELDEGEBOHREN
Die Anmeldegebühren und die Zuschläge sind in der im Katalog enthaltenen Preisliste aufgeführt und richten sich nach Kostenaufwand, Steuerabgaben und Devisennotierungen mit Stand vom 31. Oktober 2003. Falls zum Zeitpunkt der Durchführung des Aufenthalts merkliche Abweichungen im Rahmen der Devisennotierungen, steuerlichen Bestimmungen sowie Transport- und Dienstleistungskosten im allgemeinen eintreten sollten, können die Gebühren in entsprechendem Maße erhöht werden.
Die Preis- und Unkostenänderungen werden den Reiseteilnehmern vor Reiseantritt mitgeteilt, ohne daß deshalb der Reiseteilnehmer zum Rücktritt von der Reise berechtigt ist, falls die Erhöhung die 10%-Grenze nicht übersteigt.
Im Falle von Erhöhungen, die diese Grenze überschreiten, müß die Rücktrittserklärung innerhalb von 48 Stunden ab dem Zeitpunkt der Mitteilung über die Preiserhöhung
erfolgen.
DIE ANMELDUNGEN UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Die Anmeldungen werden auf dem entsprechenden Formular und mit Anzahlung von 30% des Reisepreises zusätzlich zur Einschreibegebühr vorgenommen und werden in jedem autorisierten Reisebüro entgegengenommen; der Anmeldungsvorgang gilt mit der Bestätigung von seiten des Reiseunternehmers als abgeschlossen. Für Buchungen, die innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen vor Reiseantritt vorgenommen werden, muß bei der Anmeldung der gesamte Reisepreis gezahlt werden. Die Buchung einer Ferienreise schließt automatisch die Annahme sämtlicher im vorliegenden aufgeführten Bedingungen ein. Bei Nichtbeachtung dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden ist der Reiseveranstalter berechtigt, auch schon bestätigte Buchungen zu
annullieren.
QUALITÄT UND UMFANG DER DIENSTLEISTUNGEN
Die Lage und Ausstattung der Ferienwohnungen und/oder Hotels sind im einzelnen im vorliegenden Katalog beschrieben. Die Wohnungen sind alle als "Häuser/Wohnungen-für-Ferien" klassifiziert, während die Kategorien der Hotels nach Sternen bemessen und als solche im vorliegenden Katalog aufgeführt sind. Sämtliche Ferienwohnungen sind für ihren Verwendungszweck von der Gemeindeverwaltung Capoliveri (Livorno) genehmigt (Genehmigung Nr. 106 vom 18.09.1990, die jährlich erneuert werden muß). Die im vorliegenden Katalog enthaltenen Beschreibungen sind wahrheitsgetreu und in gutem Glauben wiedergegeben. Die Reisegesellschaft lehnt im Falle eventueller Fehlinformationen, die von Personen, welche nicht zur Reisegesellschaft gehören, verursacht sind, jegliche Verantwortung ab. Im Falle von Reklamationen wird der Kunde gebeten, diesbezüglich umgehend mit der Direktion der Reisegesellschaft Kontakt aufzunehmen und die Reklamation in schriftlicher Form innerhalb von 24 Stunden ab Bezug der Ferienunterkunft zu bestätigen.
RÜCKTRITT VON SEITEN DES KUNDEN
Tritt ein Reiseteilnehmer aus irgendeinem Grund von der Reise zurück, so hat er Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Reisekosten abzüglich der Einschreibegebühr und der im folgenden aufgeführten Verzugsgebühren ebenso wie der Auflagen und die durch die Annullierung der Dienstleistungen entstehenden Unkosten. Bei Ferienaufenthalten in Wohnungen oder Hotels, bei Individualreisen oder Gruppenreisen im In- und Ausland bei Nutzung der normalen oder außerordentlichen Beförderungsarten (Charterflüge, Linienflüge, Bootsverleih
usw.):
* 10% ab dem Moment der Buchung bis zu 30 Arbeitstagen vor der Abreise (Samstag nicht inbegriffen);
* 25% innerhalb von 29 bis 21 Arbeitstagen (ohne Samstag) vor der Abreise;
* 50% innerhalb von 20 bis 11 Arbeitstagen (ohne Samstag) vor der Abreise;
* 75% innerhalb von 10 bis 3 Arbeitstagen (ohne Samstag) vor der Abreise. Nach diesem Zeitpunkt ist
keine Rückerstattung mehr möglich.
RüCKTRITT VON DER REISE UND/ODER DES FERIENAUFENTHALTES VON SEITEN DES REISEUNTERNEHMENS
Das Reiseunternehmen kann den Reisevertrag zu jedem Zeitpunkt nach Artikel 10 des Gesetzes Nr. 1084 vom 27. Dezember 1977 zur Verabschiedung und Durchführung des Internationalen Abkommens im Rahmen der Reiseverträge ohne jede weitere Verpflichtung bis auf die der Rückerstattung der gezahlten Summen kündigen; und zwar aufgrund von (a) außergewöhnlichen Umständen; (b) wenn die Zahl der Anmeldungen die vom Reiseprogramm vorgesehene Mindestzahl der Reiseteilnehmer nicht erreicht ist, und wenn dieser Umstand dem Kunden mindestens 15 Tage vor Abreise mitgeteilt wird. Was die Ferienaufenthalte in Wohnungen betrifft und bei Einwirken höherer Gewalt oder anderer von unserem Willen unabhängiger Gründe, die es uns unmöglich machen, dem Kunden das für ihn reservierte Mietobjekt zur Verfügung zu stellen, behalten wir uns das Recht vor, ihm eine andere Unterkunft mit ähnlichen Eigenschaften zuzuweisen. Sollte der Kunde diesen Tausch nicht akzeptieren, sind wir berechtigt, die Reservierung für ungültig zu erklären und sind unsererseits dazu gehalten, ihm ausschließlich die schon gezahlte Summe zurückzuerstatten.
VERSICHERUNGSSCHUTZ
Die Versicherungspolicen der Haftpflichtversicherung wie mit der SAI (Società assicuratrice Industriale S.p.A. - Versicherungsagentur Portoferraio, Versicherungsnummer 704326332/08) abgeschlossen, bieten den Teilnehmern an den in diesem Katalog aufgefuhrten Reiseveranstaltungen und Reiseaufenthalten den Versicherungsschutz gegen persönliche Risiken, die ihnen aus diesen Veranstaltungen entstehen, ebensowie die Garantie für die genaue Einhaltung der Ver-pflichtungen gegenüber dem Verbraucher der Touristik-Dienstleistungen im Rahmen der vom Internationalen Abkommen zu Reiseverträgen (Gesetz vom 27.12.1977) ebenso wie EG-Norm Nr. 90/314 vom 13.06.1990 bezüglich von 'Leistungspaketen/Inklusivreisen'. Die genannte Versicherungspolice sieht einen Versicherungsschutz bei den folgenden Versicherungsrisiken vor bis zu einer Höchstleistung
jeweils:
La predetta polizza prevede la copertura dei seguenti rischi con i massimali sottoriportati:
1) Sach- und Körperschäden,Höchstleistung:
* bei jedem Schadensfall Euro 1.549.370;
* mit Einschränkung, bei jeder Person für erlittene Körperverletzung Euro 516.456;
* mit Einschränkung bei Sachschäden: a) bei jedem Schadensfall Euro 258.000; b) bei jader Person
Euro 15.493;
2) Vermögensverlust:
* Höchstsumme pro Versicherungsjahr Euro 25.822;
* mit Einschränkung pro Versicherungsfall Euro 12.911
GEWERBEGENEHMIGUNG
Das Reiseunternehmen verfügt über eine Genehmigung von Seiten der Provinzialverwaltung Livorno vom 26.05.99.
CREISEVERTRäGE UND HAFTUNG
Sämtliche Reiseverträge, die im Rahmen des Angebots des vorliegenden Katalogs abgeschlossen werden, unterliegen trotz jeglicher anderslautender Vertragsklausel den Vorschriften des Abkommens gemäß Artikel 3 des Toskanischen Regionalgesetzes (Nr. 16/94 - CCV). Sämt-liche obengenannten Verträge unterliegen entgegen sämtlicher anderslautender Klauseln den EG-Normen Nr. 90/314.
ÜBEREINSTIMMUNGSERKLäRUNG
Das vorliegende Reise- und/oder Ferienaufenthaltsprogramm stimmt mit dem Text überein, der von der Provinz Livorno gemäß Toskanischem Regionalgesetz Nr. 16/1994 überprüft worden
ist.
HAFTUNG DES LUFT/SEEFAHRT-BEFöRDERUNGSUNTERNEHMENS
Der Tour-operator trägt die Verantwortung für den vorliegenden Katalog. Dieser ist nicht auf Veranlassung des darin genannten Luft-oder Seefahrtsunternehlmens oder der Luftfahrt- oder Schiffahrtsgesellschaften, deren Dienste bei der Reise in Anspruch genommen werden, erstellt worden noch sind diese durch den Wortlaut des Textes zu etwas
verpflichtet.
HAUSTIERE
Haustiere dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung unsererseits mitgebracht
werden. .
BEACHTEN SIE BITTE
Weder die Reiseagentur noch der Vermieter der jeweiligen Ferienwohnung sind von einer Diebstahlversicherung gegen entsprechende Schäden gedeckt und haften deshalb nicht für eventuell in den Wohnungen unbeaufsichtigt hinterlassene Wertgegenstände.
GERICHTSSTAND
Für jeglichen Streifall gilt als Gerichtsstand der Sitz des Reiseunternehmens.
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